Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungstechnik Hermsdorf

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Vermietung, Verkauf und Dienstleistungen (Planung, Lieferung, Auf-/Abbau, Betreuung/Operator, Installation) von Veranstaltungstechnik durch VT Hermsdorf gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Angebote, Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder konkludent durch Leistungserbringung zustande. Planungs-/Konzeptleistungen können gesondert berechnet werden, wenn es anschließend nicht zum Auftrag kommt.

3. Preise, Kleinunternehmerregelung, Zahlung

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro. Abrechnung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer. Zahlungen sind fällig sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, spätestens jedoch [z. B. 7] Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Lieferung/Abholung. Wir können Vorkasse/Anzahlung und eine Kaution verlangen.

4. Lieferung, Abholung, Auf-/Abbau

Liefer- und Aufbauteile erfolgen nach Absprache. Zufahrts-/Aufbau-/Strombereitstellung obliegt dem Kunden. Wartezeiten, zusätzliche Wege und notwendige Anpassungen vor Ort werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Kunde sorgt für erforderliche Genehmigungen (z. B. GEMA, Sondernutzungen) und die Einhaltung von Lärm-/Sicherheitsvorschriften.

5. Vermietung – Übergabe, Obhut, Rückgabe

Die Mietsache wird funktionsfähig und geprüft übergeben. Der Kunde behandelt die Mietsache sorgfältig und schützt sie vor Witterung, Diebstahl, unbefugtem Zugriff und Überlastung. Untervermietung/Weitergabe nur mit Zustimmung. Mit Übergabe an den Kunden/Transporteur geht die Gefahr über. Rückgabe vollständig, gereinigt, in der gelieferten Verpackung/Case, fristgerecht. Fehlteile/Beschädigungen/Verschmutzungen werden nach Wiederbeschaffungs- bzw. Instandsetzungskosten berechnet; Ausfallzeiten können berechnet werden.

6. Betreuung/Operator

Sofern Betreuung vereinbart ist, erbringen wir diese nach anerkanntem Fachstandard. Der Kunde stellt ausreichend Personal, sichere Wege/Zutritte/Strom sowie eine sichere Arbeitsumgebung. Weisungen, die Sicherheit oder Technik gefährden, dürfen wir ablehnen.

7. Installation / Festaufbau

Bei Festinstallationen schulden wir – sofern beauftragt – Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung. Der Kunde stellt bauseits tragfähige Unterkonstruktionen, Stromzuführungen/Absicherungen und Zutritt sicher. Abnahmen/Prüfprotokolle erfolgen nach geltenden Normen (z. B. DGUV Vorschrift 3), soweit beauftragt.

8. Höhere Gewalt / Wetter

Bei Ereignissen außerhalb unserer Kontrolle (z. B. Unwetter, Pandemie-Auflagen, behördliche Verbote, Ausfall der Location, Energieausfälle, Verkehrs-/Lieferstörungen) ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung; Termine verschieben sich angemessen. Unmöglichkeit berechtigt beide Parteien zum Rücktritt; Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen sind zu zahlen.

9. Eigentumsvorbehalt (Verkauf)

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern behalten wir uns verlängerten/erweiterten Eigentumsvorbehalt vor.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Übergabe, ausgenommen Schadensersatzansprüche gemäß Abschnitt Haftung. Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern binnen 7 Tagen anzuzeigen. Für Verschleißteile/verbrauchsbedingten Verschleiß besteht keine Gewährleistung.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem ProdHaftG. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions-/Veranstaltungsausfall besteht nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Für vom Kunden gestellte Technik/Material übernehmen wir keine Haftung.

12. Versicherung / Sicherheitsleistungen

Der Kunde hält für gemietete Technik eine Veranstaltungs-/Equipmentversicherung vor oder trägt das Risiko für Verlust/Beschädigung. Wir können eine Kaution verlangen und die Leistung bis zur Stellung zurückhalten.

13. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung (Link).

14. Gerichtsstand, Recht

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand – nach unserer Wahl – unser Sitz oder der Erfüllungsort; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel). Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: 09/2025

Hinweis: Diese Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte prüfen/ergänzen Sie Name/Adresse, Hoster/Versicherer sowie Fristen/Prozentsätze und die Angaben zur Kleinunternehmerregelung.